Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für bsrn.awi.de.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
1. Barriere Beschreibung
Fehlende Alternativtexte
Maßnahmen
Technisch: Feld für Alternativtexte zum Pflichtfeld machen
Organisatorisch: Editoren anhalten, genaue Beschreibungen für Bilder anzufertigen
Barrierefreie Alternative
Keine
2. Barriere Beschreibung
Fehlende Formular-Label
Maßnahmen
Technisch: Feld für Formular-Label zum Pflichtfeld machen
Organisatorisch: Editoren anhalten, genaue Beschreibungen für Formular anzufertigen
Barrierefreie Alternative
Keine
3. Barriere Beschreibung Leere Buttons
Maßnahmen
Buttons wo möglich entsprechend ausfüllen
Barrierefreie Alternative
Eingabetaste als Formular-Übermittlung
4. Barriere Beschreibung
Leere Links
Maßnahmen
Links wo möglich entsprechend ausfüllen
Barrierefreie Alternative
Keine
5. Barriere Beschreibung
Geringer Kontrast
Maßnahmen
Kontrast erhöhen, Möglichkeit muss aber erst geprüft werden
Barrierefreie Alternative
Keine
6. Barriere Beschreibung
Redundante Links
Maßnahmen auf sinnvolles Minimum reduzieren
Barrierefreie Alternative
Keine
7. Barriere Beschreibung NoScript Elemente
Maßnahmen auf sinnvolles Minimum reduzieren
Barrierefreie Alternative
Keine
8. Barriere Beschreibung
Redundante Titeltexte
Maßnahmen auf sinnvolles Minimum reduzieren
Barrierefreie Alternative
Keine
9. Barriere Beschreibung
Navigation per Tastatur
Maßnahmen auf sinnvolles Minimum reduzieren
Barrierefreie Alternative keine
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
1. Teilbereich:
Beschreibung keine Inhalte in einfacher Sprache
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Wissenschaftliche Texte können nur teilweise auf leichte Sprache heruntergebrochen werden. Dafür sind Übersetzer notwendig, über die das AWI nicht verfügt. Ob hier Abhilfe geschaffen werden kann, ist noch offen.
Barrierefreie Alternative
Keine
2. Teilbereich
Beschreibung inkonsistente Tab-Reihenfolge
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die Änderung der Reihenfolge in bestehenden Systemen ist mit hohem Aufwand verbunden. Bei neuanzulegenden Projekten kann dies besser berücksichtigt werden, bei Microsites aber weniger.
Barrierefreie Alternative
Keine
3. Teilbereich Beschreibung
Keine (nachgewiesenen) barrierefreien PDFs
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
PDFs werden nachträglich nicht bearbeitet. Ersteller können nur angehalten werden, auf Barrierefreiheit zu achten. Hierbei sind aber die technischen Anforderungen nur selten gegeben.
Barrierefreie Alternative keine
Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt? Diese Erklärung wurde am 17. September 2020 erstellt bzw. überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:
Der oben aufgeführten öffentlichen Stelle AWI/RZ.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
barrierefreiheit@awi.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
Erklärungen zur Barrierefreiheit
in leichter Sprache -> Leichte Sprache Erkläung zur Barrierefreiheit
in Gebärdensprache: